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Stundenzettel

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitskarten rechtzeitig zurückzusenden, die die geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren. Auf deren Grundlage wird dem Mitarbeiter das Gehalt ausgezahlt. Die eingescannten Arbeitskarten werden jede Woche, unverzüglich bis zum zweiten Tag (Dienstag) der folgenden Woche, verschickt. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden die Arbeitskarten für die letzte Woche eines jeden Monats, die bis zum zweiten Kalendertag des folgenden Monats geliefert werden müssen.

per E-Mail an:
karty@mondi.pl

im Betreff der Nachricht gemäß dem Beispiel eintragen:

Kowalski Janusz – Arbeitskarte 02.-06.05.2023

an den Projektkoordinator

im Betreff der Nachricht gemäß dem Beispiel eintragen:

Kowalski Janusz – Arbeitskarte 02.-06.05.2023

per Fax:
00 48 61 855 17 68

Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung hat der Arbeitgeber nach einmaliger Ermahnung das Recht:

  • • eine Geldstrafe in Höhe von 15 € für jeden weiteren Tag der Verspätung zu verhängen,
  • • die nicht dokumentierten geleisteten Stunden nicht zu bezahlen.

Wenn die Arbeitszeitkarte nicht rechtzeitig vom Mitarbeiter geliefert wird, ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, das Gehalt zu berechnen.

Eine Voraussetzung für die Abrechnung der Arbeitszeitkarte ist die Vorlage eines Dokuments mit der Unterschrift des Kunden (z.B. des Schichtleiters oder einer anderen vom Kunden bevollmächtigten Person) beim Arbeitgeber.

Anweisungen zum korrekten Ausfüllen

Bei der Auflistung der Arbeitszeiten sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten!

Gemäß dem Gesetz:

  • • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Pause von 11 Stunden eingehalten werden.
  • Wöchentlich dürfen maximal 60 Stunden gearbeitet werden.
  • Täglich dürfen maximal 10 Stunden gearbeitet werden.
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfordert eine Genehmigung.
  • • Auf einer Arbeitszeitkarte müssen die Tage einer bestimmten Woche erfasst werden – verschiedene Wochen dürfen nicht auf einer Karte kombiniert werden.
  • Die angegebenen Pausen müssen eingehalten werden:
    • nach 6 Stunden > 30 Minuten Pause
    • nach 9 Stunden > 45 Minuten Pause
  • Die Länge der Pause muss auf der Karte im Feld „Przerwa / Auslöse” eingetragen werden.
Zur besseren Darstellung der oben genannten Regeln empfehlen wir Ihnen, die beigefügte Vorlage zu lesen.

Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes einzuhalten. Nicht dokumentierte Arbeitszeiten werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.

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