Ein Mitarbeiter erhält den vollen vollen Urlaubsanspruch nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf die folgende Anzahl von Urlaubstagen pro Jahr (bei ununterbrochener Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber, die Anzahl der Tage auf jährlicher Grundlage)
Bis zum sechsten
Monat der Arbeit:
20 Arbeitstage
Über sechs
Monate Arbeit:
25 Arbeitstage
Im zweiten und dritten
Jahr der Arbeit:
27 Arbeitstage
Ab dem vierten
Jahr der Arbeit:
30 Arbeitstage
Bei einer Beschäftigung von weniger als 6 Monaten hat der Mitarbeiter Anspruch auf 1,67 Urlaubstage für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung:
Beispiel
Der Mitarbeiter beginnt am 5. Oktober und erhält seinen Urlaubsanspruch am 1. Dezember -> der volle Kalendermonat ist in diesem Fall der Zeitraum vom 1. November bis zum 30. November.
Alle Urlaube, die ab dem 01.05. gewährt werden, sind Erholungsurlaube, es sei denn, der Mitarbeiter hat bereits den größten Teil seines Urlaubs verbraucht. Anträge für Tage vor diesem Datum können Urlaub aus dem Zeitkonto sein – auf Antrag des Mitarbeiters (der beim Beantragen des Urlaubs gemeldet wurde)
Was muss ich tun, um Urlaub zu bekommen?
Es muss mit dem Unternehmen / dem Meister vereinbart werden, ob es zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich ist, Urlaub zu nehmen.
Nach Vereinbarung mit dem Unternehmen muss der Urlaub dem Arbeitgeber gemeldet werden. Über den Urlaub sollte der Koordinator / die Koordinatorin spätestens eine Woche vor dem geplanten Urlaub informiert werden.
Der Urlaubsantrag wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die bis spätestens zum ersten Urlaubstag an urlopy@mondi.pl zurückgesendet werden muss.
Wenn der Mitarbeiter den Urlaubsantrag nicht rechtzeitig zurücksendet, wird die Abwesenheit von der Arbeit nicht als Urlaub, sondern als unentschuldigtes Fehlen behandelt, was zu einer Ermahnung des Mitarbeiters führt. Bei dreimaligem Verstoß kann dies zur fristlosen Kündigung führen.
Der angesammelte Urlaub muss bis zum Ende des laufenden Jahres genommen werden. Falls dies aufgrund von Krankheit oder betrieblichen Umständen nicht möglich war, kann schriftlich bis zum Ende des laufenden Jahres um eine Verlängerung des Zeitraums zur Nutzung des Urlaubs bis zum 31. März des nächsten Jahres gebeten werden. Andernfalls verfällt der Urlaub.
Sonderurlaub
In besonderen Situationen hat ein Mitarbeiter, der mindestens 6 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht, ohne Urlaubstage zu verlieren. Als besondere Situationen gelten folgende Umstände:
Heirat
1 Tag
Geburt eines Kindes
1 Tag
Tod des im selben Haushalt lebenden Ehepartners oder eingetragenen Partners
2 Tage
Tod eines Elternteils oder eines Kindes
1 Tag
Die eingetretenen Umstände müssen durch Dokumente belegt werden, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis vorzulegen sind.