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Lohn

Die Lohnzahlungen erfolgen immer um den 20. Kalendertag eines jeden Monats.

(Gemäß § 11 des iGZ-Tarifvertrages – 15. Bankarbeitstag = ca. 20. Kalendertag des Monats).

Änderungen der Kontonummern sind bis zum Ende des laufenden Kalendermonats zu melden.

Den Monatslohn
erhalten Sie
immer pünktlich.

Ihre Abrechnung erklärt

Renten-Ver.-Nr. (SV-Nr= Sozialversicherungsnummer)
Steuer-ID. (ID-Nr=Identifikationsnummer)
Steuerklasse
Krankenkasse
Urlaub Gesam
Urlaub genommen
Urlaub Rest
.
. .
Nettolohn
Miete
.
Auszahlung
SummeBrutto
SteuerPfl.
Gleitzeit-Std.
.

Lohnartencodes und Bezeichnungen

100 Normalstunden Lohn für Vollzeitstunden (immer 7 Stunden, d. h. Vollzeit x Anzahl der Tage im Monat von Montag bis Freitag (einschließlich Feiertage) – abzüglich Stunden für Feiertage, entschuldigtes und unentschuldigtes Fernbleiben, Überstunden)
146 Sonntagszuschlag 50% Lohn für Sonntagsarbeit (steuerfrei)
156 Feiertagszuschlag 100% Feiertagsvergütung (steuerfrei)
166 Nachtzuschlag 25% Lohn für Nachtarbeit (steuerfrei)
310 Urlaub Urlaubsentgelt, Tagessatz
302 Feiertag Feiertagsentgelt
601 Branchenzuschlag .
194 AZK – Stunden in minus auf Zeitkonto
192 AZK + Anzahl der in diesem Monat auf ein Zeitkonto übertragenen Stunden
198 AZK Auszahlung Obergrenze Stunden, die in diesem Monat aus dem Zeitkonto ausgezahlt wurden
320 Krank mit Lohnfortzahlung Krankentagegeld, Tagessatz
324 Krank ohne Lohnfortzahlung Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse)
326 Krank bei Eintritt ohne Lohnfortzahlung Lohnfortzahlung bei Krankheit im ersten Arbeitsmonat (Auszahlung durch die Krankenkasse)
322 Arbeitsunfall Lohnfortzahlung bei einem Unfall
102 Mehrarbeitsstunden 25% Überstundenvergütung pro Monat (Stunden über 8 x Anzahl der Arbeitstage pro Monat)
319 Urlabubsabgeltung Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
306 Freizeitausgleich Verbrauchte Stunden von einem Zeitkonto

Miete

1565 Miete Abzug 7% V Versteuerter Mietzins für die Unterkunft
593 Miete Abzug Unversteuerter Mietzins für die Unterkunft

Andere nachweisbare Gebühren oder Zuschläge zum Gehalt

105 Gebühren Gebühren
101 Vorschuss Vorschuss
205 Nachzahlung Nachzahlung
104 Kostenerst. Arbkl. Sich stfr. Erstattung der Arbeitskleidung

Tagesgeld

114 VMA Zuschuss zu den Diäten in den ersten 90 Arbeitstagen in Form eines Tagegelds
115 Fahrgeld II Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft
116 Fahrgeld frei Zuschuss zum Unterhalt ab dem 91. Tag der Beschäftigung

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