Die Lohnzahlungen erfolgen immer um den 20. Kalendertag eines jeden Monats.
(Gemäß § 11 des iGZ-Tarifvertrages – 15. Bankarbeitstag = ca. 20. Kalendertag des Monats).
Änderungen der Kontonummern sind bis zum Ende des laufenden Kalendermonats zu melden.
Den Monatslohn
erhalten Sie
immer pünktlich.
Ihre Abrechnung erklärt

Renten-Ver.-Nr. (SV-Nr= Sozialversicherungsnummer)
Steuer-ID. (ID-Nr=Identifikationsnummer)
Steuerklasse
Krankenkasse
Urlaub Gesam
Urlaub genommen
Urlaub Rest
.
. .
Nettolohn
Miete
.
Auszahlung
SummeBrutto
SteuerPfl.
Gleitzeit-Std.
.
Lohnartencodes und Bezeichnungen
| 100 Normalstunden | Lohn für Vollzeitstunden (immer 7 Stunden, d. h. Vollzeit x Anzahl der Tage im Monat von Montag bis Freitag (einschließlich Feiertage) – abzüglich Stunden für Feiertage, entschuldigtes und unentschuldigtes Fernbleiben, Überstunden) |
| 146 Sonntagszuschlag 50% | Lohn für Sonntagsarbeit (steuerfrei) |
| 156 Feiertagszuschlag 100% | Feiertagsvergütung (steuerfrei) |
| 166 Nachtzuschlag 25% | Lohn für Nachtarbeit (steuerfrei) |
| 310 Urlaub | Urlaubsentgelt, Tagessatz |
| 302 Feiertag | Feiertagsentgelt |
| 601 Branchenzuschlag | . |
| 194 AZK – | Stunden in minus auf Zeitkonto |
| 192 AZK + | Anzahl der in diesem Monat auf ein Zeitkonto übertragenen Stunden |
| 198 AZK Auszahlung Obergrenze | Stunden, die in diesem Monat aus dem Zeitkonto ausgezahlt wurden |
| 320 Krank mit Lohnfortzahlung | Krankentagegeld, Tagessatz |
| 324 Krank ohne Lohnfortzahlung | Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse) |
| 326 Krank bei Eintritt ohne Lohnfortzahlung | Lohnfortzahlung bei Krankheit im ersten Arbeitsmonat (Auszahlung durch die Krankenkasse) |
| 322 Arbeitsunfall | Lohnfortzahlung bei einem Unfall |
| 102 Mehrarbeitsstunden 25% | Überstundenvergütung pro Monat (Stunden über 8 x Anzahl der Arbeitstage pro Monat) |
| 319 Urlabubsabgeltung | Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
| 306 Freizeitausgleich | Verbrauchte Stunden von einem Zeitkonto |
Miete
| 1565 Miete Abzug 7% V | Versteuerter Mietzins für die Unterkunft |
| 593 Miete Abzug | Unversteuerter Mietzins für die Unterkunft |
Andere nachweisbare Gebühren oder Zuschläge zum Gehalt
| 105 Gebühren | Gebühren |
| 101 Vorschuss | Vorschuss |
| 205 Nachzahlung | Nachzahlung |
| 104 Kostenerst. Arbkl. Sich stfr. | Erstattung der Arbeitskleidung |
Tagesgeld
| 114 VMA | Zuschuss zu den Diäten in den ersten 90 Arbeitstagen in Form eines Tagegelds |
| 115 Fahrgeld II | Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft |
| 116 Fahrgeld frei | Zuschuss zum Unterhalt ab dem 91. Tag der Beschäftigung |