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Vorschüsse

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, höchstens zwei Vorschüsse pro Monat zu erhalten (maximal 350 € einmalig). Die ersten beiden Vorschüsse während des Beschäftigungszeitraums sind kostenlos, der dritte und jeder weitere kosten 10 €. Diese Gebühr wird zusammen mit dem Vorschuss vom nächsten Gehalt abgezogen.Das Recht auf Beantragung eines Vorschusses steht Mitarbeitern für die ersten vollen 6 Monate der Beschäftigung zu.

Mitarbeiter, die bereits ein halbes Jahr gearbeitet haben, haben die Möglichkeit, im Kalenderjahr einen Vorschuss in Höhe von bis zu 500 € zu erhalten, der mit 10 € kostenpflichtig ist.

Ein Vorschuss wird ausschließlich auf der Grundlage eines vorgelegten Arbeitsnachweises (vom Mitarbeiter und Vorgesetzten unterschrieben) gewährt, der die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert. Ohne Vorlage dieser Karte ist es nicht möglich, einen Vorschuss zu erhalten. Bei der Berechnung des Vorschusses werden die folgenden Elemente berücksichtigt:

  • Anzahl der geleisteten Stunden in Vollzeit
  • Steuerklasse des Mitarbeiters
  • Kosten für die Unterkunft, die vom Arbeitgeber bezahlt werden

Ein Mitarbeiter kann den Vorschuss nicht direkt bei dem Unternehmen beantragen, in dem er seine Arbeit leistet. Um einen Vorschuss zu erhalten, muss der Projektkoordinator kontaktiert werden.

Vorschussrechnung

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Vorschuss:

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Schema für die Berechnung der Vorschüsse

[((Anzahl der Arbeitstage * 7 = Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Tag * Stundensatz) – Steuer/Steuerklasse)+ (Zulage für jeden Tag, an dem mehr als 4 Stunden pro Tag geleistet werden)] monatliche Unterkunftskosten eventuell im Voraus geleistete Vorschüsse = Vorschuss

Beispiel

[((10 * 7 * 13) – 28%) + (27*10)] 400 Euro10Euro = 515,20 Euro

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